Allgemeine Geschäftsbedingungen der RIM Röttger Internet Marketing GmbH
Inhalt
1. Präambel
2. Vertragsabschluß
3. Leistung/Lieferung
4. Zahlungsbedingungen
5. Eigentumsvorbehalt
6. Vertragsdauer / Kündigungen
7. Schutzrechte Dritter/Nutzung durch Dritte
8. Gewährleistung
9. Haftung/ Haftungsbeschränkung
10. Datenschutz
11. Schlußbestimmungen
1. Präambel
1.1 Den Lieferungen und Leistungen der RIM Röttger
Internet Marketing GmbH (nachstehend RIM) an den jeweiligen
Auftraggeber (nachstehend Auftraggeber) liegen die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die durch RIM nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden,
gelten als unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
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2. Vertragsabschluß
2.1 Angebote sind stets freibleibend
und unverbindlich.
2.2 Aufträge werden mit
ihren schriftlichen Bestätigungen zu den nachstehenden Bedingungen angenommen.
2.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
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3. Leistung/Lieferung
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet
sich, alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen und
Informationen RIM spätestens 4 Wochen nach Vertragsabschluß zukommen zu
lassen. Andernfalls ist RIM berechtigt, die Leistung soweit zu erbringen,
wie dies ohne Vorliegen dieser Informationen möglich ist und dem
Auftraggeber die Leistung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
3.1 Für die Einhaltung von angegebenen Lieferfristen und
Termine haftet RIM nur dann, wenn diese durch RIM ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet wurden und der Auftraggeber die ihm obliegenden
Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt hat. Ist eine solche verbindliche Frist
überschritten, kann der Auftraggeber schriftlich eine
Nachfrist von einem Monat setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom
Vertrag zurücktreten.
3.2 RIM ist zu
Teilleistungen/lieferungen berechtigt, diese sind vom Auftraggeber anzunehmen.
3.3 Die RIM behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und
Verbesserungen vorzunehmen. RIM ist ferner berechtigt, die Leistungen zu
verringern, wenn dies nicht ausdrücklich Teil der bestellten Leistungen ist.
3.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die RIM die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen
(hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall
von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich
der TELEKOM AG u.s.w.) ,
hat die RIM auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
3.5 Bei Ausfällen von Diensten wg. einer außerhalb des
Verantwortungsbereiches der RIM liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden
Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die RIM oder einer ihrer Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mind. fahrlässig verursacht hat und sich
der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
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4. Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Lieferungen und Leistungen werden zu
den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen berechnet. Hinzu kommt die jeweils
gültige Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Irrtümer sowie Druckfehler
bleiben vorbehalten.
4.2 Der Betrag von Rechnungen wird innerhalb der auf der
Rechnung festgesetzten Frist ohne Abzug zahlbar. Ist keine ausdrückliche
Zahlungsfrist angegeben, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die RIM ist berechtigt für Leistungen oder Lieferungen nach vorheriger Absprache Vorauskasse
oder eine frühere Fälligkeit zu verlangen.
4.3 Für nicht eingelöste Schecks oder nicht eingelöste
bzw. zurückgereichte Lastschriften hat der Auftraggeber die entstandenen
Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 10,00 zu erstatten.
4.4 Die Unrechtmäßigkeit von berechneten Beträgen
sind vom Auftraggeber nachzuweisen. Gelingt der Nachweis nicht, so behält
sich RIM die Geltendmachung von Verzugszinsen vor.
4.5 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so werden sämtliche
Forderungen zur Zahlung fällig. In diesem Fall kann RIM Verzugszinsen in
Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB erheben. Dies gilt auch
bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung
des Auftraggebers
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5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die RIM behält sich das Eigentum an der
gelieferten Ware und/oder den erbrachten Leistungen bis zur restlosen Bezahlung des
Kaufpreises vor. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, so behält sich die RIM das Eigentum an
der gelieferten Ware und/oder den erbrachten Leistungen bis zur restlosen Bezahlung
sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor;
das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der RIM in eine laufende
Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
5.2 Der Auftraggeber ist zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware im
ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die
Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen
Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen, sind der RIM unverzüglich
unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen
mitzuteilen.
5.3 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen
gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
5.4 Der Auftraggeber tritt alle aus der Weiterveräusserung der Ware
und/oder Leistungen entstehenden Forderungen an RIM ab. Er ist widerruflich
zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von RIM hat er die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. RIM ist
berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Auftraggebers
offenzulegen.
5.5 Bei der Verbindung der Vorbehaltsware- und/oder Leistungen mit
anderen Gegenständen erwirbt die RIM Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware- und/oder Leistungen zu den anderen
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
5.6 Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender
Zahlungseinstellung des Erwerbers, ist RIM berechtigt, der sich noch in
seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware- und/oder Leistungen zu
ermächtigten. Den Mitarbeitern von RIM muß der Zutritt zu den
Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung gestattet
werden.
5.7 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Erwerbers aufgegeben,
wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%
übersteigt.
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6. Vertragsdauer / Kündigungen
6.1 Wenn durch die zum Auftragszeitpunkt gültigen Tarifbestimmungen oder
laut Auftrag ausdrücklich keine andere Vertragslaufzeit angegeben wird,
werden Verträge, die wiederkehrende oder anhaltende Leistungen beinhalten,
mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt
in diesem Fall 2 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
6.2 Wird keine rechtzeitige Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die
Vertragslaufzeit um die gleiche Länge. Dies wiederholt sich für jede neue
Laufzeit entsprechend.
6.3 Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die
Übermittlung der Kündigung an RIM hat per Postweg oder Fax mit eigenhändiger
Unterschrift des Auftraggebers zu erfolgen.
6.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon
unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch RIM
gilt insbesondere ein Verstoß des Auftraggebers gegen gesetzliche Verbote,
insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher,
wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher
Bestimmungen, ein Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert oder
für zwei aufeinander folgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teiles
der Gebühren, die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung
durch RIM, eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen
Standards im Internet, wenn es für RIM dadurch unzumutbar wird, seine
Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen, bei Konkurs oder
Vergleichsverfahren über das Vermögen des Auftraggebers bzw. bei Abgabe
einer eidesstattlichen Versicherung.
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7. Schutzrechte Dritter
/ Nutzung durch Dritte
7.1 Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, daß die
der RIM für die Auftragsausführung zur Verfügung gestellten Waren und Leistungen bei
vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Bei Schutzrechtsbehauptungen
Dritter wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt und die Rechtsverteidigung überlassen.
7.2 Die RIM ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Änderungen aufgrund der
Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei ausgelieferter Ware und/oder Leistungen
durchzuführen.
7.3 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der RIM- Dienste durch Dritte ist nur nach
ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet.
7.4 Der Kunde hat auch die Kosten zu zahlen, die im Rahmen der Ihm zur Verfügung
gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der
Internetdienste durch Dritte entstanden sind.
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8. Gewährleistung
8.1 Solange die RIM ihren Verpflichtungen auf
Behebung der Mängel durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nachkommt,
hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Verfügung oder Rückgängigmachung des
Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
8.2 Bei einem kaufmännischen Handelsgeschäft hat der Auftraggeber die
erbrachte Lieferung oder Leistung
unverzüglich zu überprüfen. Erkennbare Mängel und Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung angezeigt werden.
8.3 Der Auftraggeber trägt die Kosten einer Untersuchung durch die RIM, wenn die
Mängelrüge unbegründet war.
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9. Haftung/Haftungsbeschränkung
9.1 Die RIM haftet uneingeschränkt auf
Schadensersatz bei grobem Verschulden und Vorsatz ihrer leitenden Angestellten, beim
Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Verletzung vertraglicher Hauptpflichten durch seine Erfüllungsgehilfen. Im Falle
schuldhafter Verletzung von sonstigen vertraglichen Pflichten durch leitende Angestellte
oder schuldhafter Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten durch einfache
Erfüllungsgehilfen haftet die RIM ebenfalls auf Schadensersatz, nicht jedoch für
vertragsuntypische und daher kaum vorhersehbare Schäden. Ansonsten ist der Anspruch auf
Schadensersatz ausgeschlossen, es sei denn, eine zwingende gesetzliche Regelung steht dem
entgegen. Die Verpflichtung des Erwerbers zur Schadensvermeidung insbesondere im Fall von
Daten-/Dateiverlusten oder -fehlern, bleibt unberührt.
9.2 Die RIM haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und
zwar weder für deren Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür,
daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die
Informationen übermittelt.
9.3 Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die
der RIM und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der
durch RIM zur Verfügung gestellten Dienste entstehen, oder dadurch, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten
nicht nachkommt.
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10. Datenschutz
RIM ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
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11. Schlußbestimmungen
11.1 Für alle vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der
BRD.
11.2 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist der
Vertriebssitz von RIM. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich daraus
ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Schwelm.
11.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird
davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
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© RIM Röttger Internet Marketing GmbH
Talsperrenweg 72, 58256 Ennepetal